Geringe Kosten – hoher Nutzen
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Staffelbeitrag. Dazu kommt ggf. die Aktionskostenumlage. Die Vorstandschaft kann Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben keinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Grundbeitrag
Der Grundbeitrag (§ 10 Abs.1 der AGA-Satzung) beträgt 10,- Euro/Monat je Mitglied. Der Grundbeitrag ist für alle Mitglieder fällig.
Staffelbeitrag
Der Staffelbeitrag (§10 Abs.2 der AGA-Satzung) ist gestaffelt nach der Anzahl des Verkaufspersonals und beträgt
bei Mitgliedern mit bis zwei Mitarbeitern im Verkauf |
2,50 € / Monat |
bei Mitgliedern mit drei bis vier Mitarbeitern im Verkauf | 5,00 € / Monat |
bei Mitgliedern mit fünf bis 14 Mitarbeitern im Verkauf | 10,00 € / Monat |
bei Mitgliedern mit mehr als 14 Mitarbeitern im Verkauf | 20,00 € / Monat |
Der/die Geschäftsinhaber/in wird zum Verkaufspersonal hinzugerechnet.
Teilzeitkräfte werden anteilig angerechnet.
Grund- und Staffelbeitrag werden halbjährlich abgebucht. Die Aktionskostenumlage zzgl. MwSt. wird zum Jahresende abgebucht.